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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

§ 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
  2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
  3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
  4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
  5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.). 

§ 2 Auftrag

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff . 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
  3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
  4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
  5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
  2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
  3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
  8. Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt behält sich der Fotograf als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen & Preisangaben

  1. Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt von z.Zt. 19%.
  2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
  4. Zahlungen sind in per Überweisung oder bar zu leisten. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der oben genannten Summe fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

§ 5  Einräumung von Veröffentlichungsrechten

  1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) vornehmen darf. Der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.
  2. Die Auftraggeber werden vor der Veröffentlichung ihrer Fotos kontaktiert, um einer Veröffentlichung zuzustimmen. Der Fotograf behält sich vor, über den Auftraggeber die Veröffentlichungsrechte der Gäste der Hochzeit einzuholen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
  3. Der Fotograf wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
  4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
  5. Der Fotograf verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.

§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung

  • Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
  • Über den jeweilige Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden  oder pro Bildbearbeitung abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
  • Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten oder explizit darin ausgewiesen.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang

  1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
  4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Beerdigung, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
  7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
  8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
  9.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  10. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
  11. übernimmt der Fotograf keine Haftung.

§ 8 Rücktritt

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der o.a. Anschrift.
  2. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
  3. 1) Eingang der Rücktrittserklärung
  4. - innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: generell eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro zzgl. evtl. Fahrtkosten
  5. - bis zu 12 Monate vor Buchungstermin: 10% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
  6. - bis zu 9 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
  7. - bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
  8. - bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
  9. - bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
  10. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
  11. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung / ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
  12. Pandemie: Aufgrund der Corona Lage ist Punkt 5 neu aufgenommen. Sollte es zu einem erneuten Lockdown aufgrund einer Pandemie kommen so verschieben wir eure Hochzeit ohne zusätzliche Kosten auf einen neuen Termin. Voraussetzung ist jedoch, dass der neue Termin nicht an einem Samstag geplant wird. Sollte die Verlegung nur auf einen Samstagstermin möglich sein kann der Fotograf bis zu 30% Aufschlag verlangen.
  13. Sollte ein Feier unter erschwerten Bedingungen möglich sein, so setzt der Fotograf voraus, dass die Hochzeit stattfinden kann und behält sich vor, Stornierungsgebühren bei einer Absage der Hochzeit zu berechnen.
  14. Darüber hinaus werden Stornierungsgebühren wie oben aufgeführt berechnet, sollte es zu keiner neuen Terminfindung zwischen Auftraggeber und Fotograf kommen oder sollte die Hochzeit endgültig abgesagt werden.

§ 9 Exklusivität und Befugnisse

  1. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  2. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
  3. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen etc.), oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
  4. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall das jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.

§ 10 Datenschutz & Datenerhebung

  1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.
  2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
  4. - zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
  5. - zum Zweck der Vertragsdurchführung,
  6. - vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und
  7. - zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen
  8. erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  9. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.b. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge ...) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  10. Die personenbezogenen Daten werden nach 15 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und so weit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  11. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber gerne an den Fotografen wenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder          werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und   Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

Troisdorf, den 01. November 2021

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